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Kanzlei

Kompetenz für Arbeit und Recht


Unter dieser Überschrift fassen wir unsere Aktivitäten auf diesem Gebiet zusammen: Anwaltliche Beratung im Individual- und Kollektivarbeitsrecht - Vereinbarkeit von Familie und Beruf - Interdisziplinäre Zusammenarbeit - Seminare - Mediation


Anwaltliche Beratung


Ein ganz besonderer Schwerpunkt ist bei uns das Arbeitsrecht - und zwar sowohl das Individual- als auch das Kollektivarbeitsrecht. Drei Anwälte der Kanzlei sind in diesem Bereich tätig und verfügen über langjährige Beratungs- und Prozesserfahrung.

Im Kollektivarbeitsrecht bieten wir unseren betriebsverfassungsrechtlichen Mandanten eine besondere Kompetenz bei

  • der Beratung bei der Erstellung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
  • der Vertretung in Beschlussverfahren
  • der Vertretung in Einigungsstellenverfahren
  • der arbeitsrechtlichen Beratung bei Umstrukturierungen (Change Management Prozessen)
Kompetenz für Arbeit und Recht

Vereinbarkeit von Familie und Beruf


Dieses Thema ist ein besonderes Herzensanliegen unserer Kanzlei. Auf diesem Gebiet engagieren wir uns seit Jahren und zwar nicht nur als Anwälte. So wollen wir dies auch selbst vorleben und stellen gern junge Mütter mit Kleinkindern als Mitarbeiterinnen ein. Außerdem ist Johannes A. Menke seit Jahren Mitglied in einem Verein "Kinderbetreuung rund um die Uhr" - einem Verein, der sich insbesondere der Förderung von Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch spezielle Betreuungsangebote verschrieben hat.

Unter dieser Überschrift bieten wir Beratung und Betreuung

  • von Familien/Müttern/Vätern, welche Möglichkeiten und Rechte sie in diesem Zusammenhang haben
  • von Betriebsräten, wie sie im Sinne der Belegschaft Regelungen und Betriebsvereinbarungen zu diesem Thema auf den Weg bringen
  • von Arbeitgebern, wie sie das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf als Instrument zur Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt um qualifizierte Arbeitskräfte nutzen können

Das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eines der großen rechtspolitischen Themen unserer Zeit. In den Leitbildern vieler Unternehmen wird ausdrücklich die bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Familie zum Ziel erhoben. Die Schwierigkeiten zeigen sich jedoch in der alltäglichen Praxis, denn die Umsetzung gelingt nicht ohne Unterstützung durch Personalverantwortliche und Arbeitnehmervertretungen. Es steht in unserem Grundgesetz, dass es nicht nur eine Pflicht sondern auch ein Recht auf die Betreuung der Kinder gibt. Außerdem muss der Arbeitgeber bei der Ausübung seines Direktionsrechtes, mit dem der Arbeitgeber Zeit, Art und Ort der Arbeitsleistung bestimmt, sowohl die betrieblichen Belange als auch die persönlichen und familiären Belange des Arbeitnehmers berücksichtigen und im Rahmen einer Abwägung eine rechtmäßige Entscheidung treffen. Auch hat der Gesetzgeber bei der Reform der Betriebsverfassung den Betriebsräten in § 80 Abs. 1 Nr. 2 b BetrVG rechtsverbindlichen Auftrag erteilt, für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu sorgen. Damit stehen drei gewichtige Instrumente zur Umsetzung in die Praxis bereit. Die Herausforderung derzeit ist es jedoch, nicht nur in der aktuellen Rechtsprechung etwas zu bewegen sondern vor allem auch in den Köpfen der Menschen.

Kompetenz für Arbeit und Recht

Interdisziplinäre Zusammenarbeit


Weil wir wissen, dass einige unserer Mandanten eben nicht nur die rechtliche Beratung sondern parallel dazu auch weitere Hilfestellung benötigen, arbeiten wir mit Experten verschiedener Fachrichtungen zusammen. Sei es nun, um Mobbing-Opfern, Depressiven oder Menschen, die an einem Burnout leiden, weiterzuhelfen oder um innerbetriebliche Konflikte zu lösen - wir vermitteln gern den Kontakt zu einem der Experten:

  • Psychologe
  • Psychiater und Psychotherapeut
  • Mediator
  • Kommunikationstrainer

Seminare


Wir sind für das Unternehmen Menke - Schulung " Beratung " Mediation als Referenten im Individual- und Kollektivarbeitsrecht tätig. Dieses Schulungsunternehmen hat ein breitgefächertes Angebot für Arbeitnehmervertreter (Betriebsrat, Wirtschaftsausschuss), Führungskräfte und Mitarbeiter in ihrem Leistungsportfolio. Neben dem Arbeitsrecht finden Sie hier Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz für verschiedenste Kommunikationsprozesse. Die weiteren Referenten (aus den Bereichen Psychologie, Pädagogik und Kommunikation sowie aus der Betriebswirtschaft) haben langjährige praktische Erfahrungen und zeichnen sich außer durch fundiertes fachliches Wissen vor allem durch pädagogisch-didaktische Kompetenz aus. Sie vermitteln praxisnahes Wissen, das gezielt und gewinnbringend im beruflichen Alltag eingesetzt werden kann.

Sprechen Sie uns an, gern helfen wir Ihnen weiter.


Mediation


Wir arbeiten mit zertifizierten Mediatoren zusammen, die Ihnen gern bei der Lösung von Konflikten zur Seite stehen.

Die Mediation (lat.: Vermittlung) ist ein Weg zu einer konstruktiven Beilegung eines Konfliktes. Es ist ein strukturiertes freiwilliges Verfahren. Das Ziel der Mediation ist die Lösung des Konfliktes: Die Konfliktparteien sollen zu einer gemeinsamen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Dabei werden sie von einer dritten "allparteilichen" Person (dem Mediator) unterstützt. Der Mediator trifft dabei keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts.

Die Mediation unterscheidet sich deutlich von einem Gerichtsverfahren, da die Frage nach einer eventuellen Schuld nicht Vordergrund steht. Sie grenzt sich ebenso von therapeutischen Verfahren ab, da auch Änderungen im Verhalten der Mediationsteilnehmer untereinander nur insofern relevant sind, als sie für die verbindliche Lösung des Konfliktes notwendig sind.

Welche Vorteile bietet eine Mediation konkret - und zwar außer der reinen Klärung von Sachfragen?

  • Berücksichtigung von Interessenlagen, die in einem Zivilprozess unbeachtet bleiben würden;
  • Reduzierung der Verfahrenskosten und der Konfliktfolgekosten;
  • Möglichkeit eines unbürokratischen und flexiblen Verfahrens;
  • Vermeidung einer weiteren Eskalation;
  • Schonung personeller und betrieblicher Ressourcen;
  • keine Öffentlichkeit durch Berichte in den Medien.

Auf welche Anwendungsfelder sind unsere Partner spezialisiert? Außergerichtliche Mediation zur Vermeidung oder Beilegung eines Gerichtsverfahrens

  • bei Konflikten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat oder
  • bei Konflikten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder
  • innerbetrieblichen Konflikten in Teams, innerhalb des Betriebsratsgremiums, zwischen Führungskräften und Mitarbeitern

Sie planen eine Mandatserteilung? Dazu benötigen wir Ihre Stammdaten. Hier erfassen Sie schnell und unkompliziert Ihre Informationen zur direkten Weiterverarbeitung in der Kanzlei.